Verwaltung
Individuelle und persönliche Komplettbetreuung für eine reibungslose Verwaltung. Wir sind die Spezialisten für Mietverwaltung und WEG-Verwaltung
WIR KÜMMERN UNS
- Einberufung und Durchführung von Eigentümer-Versammlungen
- Erstellung einer Hausgeldabrechnung, eines Wirtschaftsplans, des Vermögensberichts und Bildung von Instandhaltungsrücklagen
- Anfertigung der Protokolle und Beschlusssammlungen
- Erstellung von Wohngeld- und Mietnebenkostenabrechnungen
- Ablesen von Heiz- und Warmwasserzählern
- Überprüfung der monatlichen Wohngeldzahlungen
- Scharfes Mahnwesen bei Zahlungsrückständen
- Verhandlungen und Abschluss von Sonderkonditionen
- Auftragsvergabe und Überwachung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
- Prüfung und Abschluss vorhandener bzw. neuer Verträge von Dienstleistern (vor allem Versicherungs- und Versorgerverträge)
- Regelmäßige Objektbegehung, 1x pro Halbjahr
- Eigentümerzugang zum Online-Portal (hier sind alle wohnungsbezogenen Unterlagen jederzeit für die Eigentümer abrufbar)
Kostenersparnis
Objekt-Wert-Steigerung
Renditesteigerung
Verwaltungsablauf
01
Verwaltungsübernahme
Im ersten Schritt stellen wir uns bei den Eigentümern in einem Eröffnungsschreiben vor und informieren alle Firmen, Behörden und Dienstleister über den Verwalterwechsel.
02
Abrechnungserstellung
Alle Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres werden in die Abrechnung eingepflegt und durch die Belegprüfer geprüft, bevor diese an alle Eigentümer übermittelt wird.
03
1. Objektbegehung
In der ersten Objektbegehung, die mit den Beiräten der WEG durchgeführt wird, überprüfen wir den Zustand des Hauses genau, um ggf. Angebote für die Eigentümerversammlung einzuholen, damit die Eigentümer notwendige Modernisierungen bzw. Instandhaltungen beschließen können.
04
Einberufung der Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung werden unter anderem die Abrechnung sowie der neue Wirtschaftsplan für das folgende Wirtschaftsjahr beschlossen. Weiterhin können Sie als Eigentümergemeinschaft anstehende Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen beschließen lassen.
05
Ausführung der Beschlüsse
Alle Beschlüsse, die durch die Gemeinschaft beschlossen worden sind, werden nun durch uns als Verwaltung beauftragt und bearbeitet.
06
2. Objektbegehung
Bei der zweiten Objektbegehung, die ebenfalls mit den Beiräten durchgeführt wird, überprüfen wir, ob und wie die Beschlüsse für die Modernisierungen und Instandhaltungen ausgeführt worden sind.